Die Landschaftsplanung gliedert sich in drei Teilgebiete:

  1. Landschaftsplanung

  2. Grünordnungsplanung - GOP

  3. Landschaftspflegerische Begleitpläne - LBP
  Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, Eingriffe in Natur und Landschaft vom Bau- und Planungsvorhaben zu ermitteln, zu regeln, diese zu bewerten und die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festzulegen.    
             
             
    Der häufigste Anwendungsbereich hierfür ist die Ausgleichsbilanzierung im Rahmen von Bebauungsplänen. Aber auch Objektbezogene Eingriffsregelungen wie z.B. für: Straßen- und Radwegbau, Regenrückhaltebecken, Gewerbliche Bauten, Biogasanlagen, gehören zum Aufgabengebiet.        
             
             
    hier bitte weiter...        
             
© Geformte Natur - H.D. Windler  l  Impressum


zum
Bereich "Garten und Pflege"
von I. Windler