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Die
Landschaftsplanung gliedert sich in drei Teilgebiete:
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Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, Eingriffe in Natur und Landschaft vom Bau- und Planungsvorhaben zu ermitteln, zu regeln, diese zu bewerten und die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festzulegen. | |||||
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| Der häufigste Anwendungsbereich hierfür ist die Ausgleichsbilanzierung im Rahmen von Bebauungsplänen. Aber auch Objektbezogene Eingriffsregelungen wie z.B. für: Straßen- und Radwegbau, Regenrückhaltebecken, Gewerbliche Bauten, Biogasanlagen, gehören zum Aufgabengebiet. | ||||||
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